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   BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88   

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BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88 (https://dejure.org/1989,2897)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1989 - 2 B 182.88 (https://dejure.org/1989,2897)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 2 B 182.88 (https://dejure.org/1989,2897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Soweit der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt ist, entscheidet er über die Art und den Umfang der noch anzustellenden Ermittlungen grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Sinns und des Zwecks des Ermittlungsverfahrens (vgl. BVerwGE 47, 1 [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71] mit weiteren Nachweisen).

    Anderenfalls liefe der Dienstherr ggf. Gefahr, daß eine Zurruhesetzungsverfügung wegen eines mangelhaften Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens auf Anfechtung aufgehoben und erst sodann das Ermittlungs- und Erörterungsverfahren fortgesetzt werden muß (BVerwGE 47, 1 [BVerwG 14.08.1974 - VI C 20/71]).

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Das gilt selbst dann - wofür hier kein Anhaltspunkt besteht -, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Sie führte zu dem untragbaren Ergebnis, daß die Dienstbehörde verpflichtet wäre, ohne Rücksicht auf dienstliche Interessen einen Beamten weiterzubeschäftigent der den Anforderungen seines (konkreten) Amtes nicht gewachsen ist (vgl. auch BVerwGE 61, 200 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 24/78] unter Hinweis auf Weiss/Niedermaier/Summer/Zängel, BayBG, Art. 56 Erl. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschluß vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Das aber schließt nicht aus daß das Ermittlungsverfahren auf Veranlassung der Behörde fortgesetzt wird, wenn das bisher durchgeführte Ermittlungs- und Erörterungsverfahren Mängel aufweist, insbesondere wenn das bisherige Verfahren verfahrensfehlerhaft durchgeführt und wenn die für und gegen die Dienstunfähigkeit - unter Berücksichtigung der allein maßgeblichen Rechtsauffassung der für die Ruhestandsversetzung zuständigen Behörde (vgl. BVerwGE 19, 216 [BVerwG 28.08.1964 - VI C 35/62]; Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 10.63 - ) - sprechenden Tatsachen noch nicht erschöpfend aufgeklärt worden sind.
  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Eine gegenteilige Auffassung ist dem von der Klägerin u.a. zur Begründung ihrer Beschwerde angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 102.64 - (BVerwGE 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 102/64]) nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 24.07.1971 - II B 9.71

    Anspruch auf Wiederberufung in das Beamtenverhältnis bei Wiederherstellung der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschluß vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - ).
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88
    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschluß vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - ).
  • BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - DVBl. 1990, 1232> sowie Beschluß vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens -

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2003 - 1 A 1069/01

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit -

    zum Ganzen etwa: BVerwG, Urteil vom 17.10.1966 - VI C 56.63 -, ZBR 1967, 148, und Beschluss vom 23.1.1989 - 2 B 182.88 -, DÖD 1989, 236; OVG NRW, Urteile vom 27.9.2001 - 1 A 2265/99 -, vom 21.7.2000 - 12 A 4969/98 -, vom 10.2.1999 - 12 A 316/97 - und vom 26.8.1998 - 12 A 5347/96 - Schütz/Maiwald, BeamtR, Teil C, § 45 Rn. 20 ff.
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